Datenschutzerklärung

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Torsten und Frank Sabatier


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dieser Art werden von uns statistisch ausgewertet, um unseren
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Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies
zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die
vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen.
Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden
die entsprechenden Daten routinemässig und entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

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(folgend: Google). Google Analytics verwendet sog. Cookies, also Textdateien,
die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung
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Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an
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Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die
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ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Diese Cookies verlieren
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hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein
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dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für
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Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen
Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen
von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer
personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Datenschutzbeauftragten.
Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten.
Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu
Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der
Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit
eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
Sie können änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung
an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den
aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um änderungen unserer Leistungen in
der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren
erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie
sich direkt an unsere Datenschutzbeauftragten:
Torsten und Frank Sabatier
Bergstrasse 2
D-27283 Verden/Aller

info@sabatier.de

Allgemein Geschäftsbedingungen



Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines


a) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Verkäuferin.

b) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen
sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen
sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

c) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
II. Vertragsabschluss Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich.
Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde
verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den
Kunden erklärt werden.
III. Vergütung a) Der angebotene Kaufpreis ist bindend.
Ist der Käufer Verbraucher, enthält der ihm von der Verkäuferin genannte Preis
die gesetzliche Umsatzsteuer. Ist Käufer Unternehmer, versteht sich der ihm von der Verkäuferin
genannte Preis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erfolgt die Umsatzbesteuerung
gem. § 25a UStG (Differenzbesteuerung), wird in der Rechnung an den Kunden die enthaltene Umsatzsteuer
nicht ausgewiesen. Wünscht der Kunde den Versand der Ware, trägt er in jedem Falle die
Versandkosten und evtl. Versicherungen, sowie andere Leistungen dieser Art.
b) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs
die Geldschuld i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat
während des Verzugs die Geldschuld i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Verkäuferin vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
c) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch die Verkäuferin anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
d) Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von acht Tagen
nach Zugang der Rechnung erfolgen.
IV. Lieferung a) Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe,
beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf
den Käufer über.
c) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
d) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist
um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können beide Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurücktreten.
e) Fälle höherer Gewalt · als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der
Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können · suspendieren die
Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.
Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide
Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
V. Annahmeverzug Ist der Kunde mit der Annahme der angebotenen Leistung länger als einen Monat im Verzug,
hat er anfallende Lagerkosten zu zahlen. Die Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Die Verkäuferin kann statt der Geltendmachung der tatsächlichen Kosten pauschale Lagerkosten in
Höhe von 5 EUR pro Tag verlangen, höchstens jedoch 10 % des Kaufpreises.
VI. Eigentumsvorbehalt a) Die an einen Unternehmer verkauften Waren bleiben, bis zur restlosen Bezahlung
sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den Unternehmer, insbesondere der Bezahlung des
Kaufpreises einschliesslich Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen und bei
Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung, Eigentum der Verkäuferin, auch wenn
Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der Verkäuferin.
b) Die an einen Verbraucher verkauften Waren bleiben, bis zur restlosen Bezahlung der bis zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses bestehenden Forderungen der Verkäuferin gegen den Verbraucher, insbesondere
der Bezahlung des Kaufpreises einschliesslich Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis
zu deren Einlösung, Eigentum der Verkäuferin.
c) Falls die Verkäuferin durch den Eigentumsvorbehalt eine Übersicherung erhält, ist sie
bereit, die Sicherheit auf 150% der Höhe ihrer Forderung zu beschränken.
d) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Verkäuferin als
Herstellerin gilt. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Verkäuferin Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte
dieser Waren.
e) Im Falle der Weiterveräusserung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Gegenstände, tritt der Unternehmer vorweg an die Verkäuferin die ihm zustehenden
Forderungen aus dem Vertrag ab. Der Unternehmer ist berechtigt, diese bis zum Widerruf oder der Einstellung
seiner Zahlungen an die Verkäuferin für die Rechnung der Verkäuferin einzuziehen.
Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Unternehmer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im
Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet,
die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der Verkäuferin so lange unmittelbar an die
Verkäuferin zu bewirken, als noch Forderungen der Verkäuferin gegen den Unternehmer bestehen.
f) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insb. Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
g) Der Kunde hat der Verkäuferin nach angemessener Vorankündigung freien Zutritt zu den von ihr
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmässig durchzuführen.
h) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Buchst. f) und g) dieser Bestimmung, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
VII. Gewährleistung a) Angaben über Alter, Herkunft und Echtheit von Antiquitäten und
Kunstgegenständen sind keine Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB, sondern unverbindliche Auskünfte.
Garantien im Rechtsinn erhält der Kunde durch die Verkäuferin nicht.
b) Ist der Käufer Unternehmer, werden Antiquitäten und Kunstgegenstände gekauft wie besehen
bzw. wie sie hätten besehen werden können. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung
für offene oder versteckte Mängel.
c) Ist der Käufer Verbraucher, so stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Im Rahmen der Behebung des Mangels hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung, Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist
und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Verbraucher jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
d) Verbraucher müssen die Verkäuferin innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem
der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Massgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Verkäuferin.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate
nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels betrifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern, insb.
Antiquitäten und Kunstgegenstände, trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit
der Sache.
e) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Erhält der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
f) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher der Verkäuferin den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat
(vgl. Buchst. d)).
VIII. Haftungsbeschränkungen a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
die Haftung der Verkäuferin auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Gegenüber Unternehmern haftet die Verkäuferin
bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht eventuelle Ansprüche aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäuferin Arglist vorwerfbar ist.
IX. Schlussbestimmungen a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
b) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.